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Was ist eine technische Wertminderung?

Die technische Wertminderung bezeichnet einen Wertverlust eines Fahrzeugs, der trotz einer fachgerechten Reparatur nach einem Unfallschaden verbleiben kann. Auch wenn moderne Reparaturmethoden in der Regel eine vollständige Instandsetzung ermöglichen, können in seltenen Fällen technische Mängel zurückbleiben, die den Wert des Fahrzeugs mindern.

Mögliche Auswirkungen

Diese Mängel können verschiedene Aspekte des Fahrzeugs betreffen:

Beispiel: Farbtonunterschiede

Ein typisches Beispiel für eine technische Wertminderung ist ein Farbunterschied nach einer Lackierung. Wenn ein Karosserieteil im Rahmen der Reparatur neu lackiert wurde und der Farbton nicht exakt mit den angrenzenden Bauteilen übereinstimmt, stellt dies einen optischen Mangel dar, der den Wert des Fahrzeugs mindern kann. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, diesen Zustand zu akzeptieren und hat möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für die technische Wertminderung.

Wichtiger Hinweis

Es ist wichtig zu beachten, dass eine technische Wertminderung in der Regel erst nach der erfolgten Reparatur festgestellt und bewertet werden kann. Ein Kfz-Sachverständiger kann die Höhe der Wertminderung beurteilen und ein entsprechendes Gutachten erstellen.

Was ist eine merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Fahrzeug aufgrund eines erlittenen Unfalls einen Wertverlust erleiden. Dies liegt daran, dass ein repariertes Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft einen geringeren Preis erzielt als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

Der Unterschied zum technischen Minderwert

Es ist wichtig zu beachten, dass die merkantile Wertminderung nicht mit dem technischen Minderwert zu verwechseln ist. Während sich der technische Minderwert auf bleibende technische Mängel am Fahrzeug bezieht, beschreibt die merkantile Wertminderung den Wertverlust, der allein durch den Umstand entsteht, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte und als „Unfallwagen“ gilt – unabhängig davon, ob noch technische Mängel vorhanden sind oder nicht.

Das Prinzip der merkantilen Wertminderung

Die merkantile Wertminderung basiert auf der Annahme, dass Käufer ein geringeres Vertrauen in ein Fahrzeug haben, das bereits einen Unfall erlitten hat, selbst wenn es fachmännisch repariert wurde. Dieses Misstrauen kann sich in einem niedrigeren Verkaufspreis widerspiegeln.

Beispiel zur Veranschaulichung

Stellen Sie sich zwei identische Fahrzeuge vor – gleiches Modell, gleiche Laufleistung, gleicher Zustand. Das eine Fahrzeug ist unfallfrei, das andere hatte einen reparierten Frontschaden. Obwohl beide Fahrzeuge technisch einwandfrei sind, wird ein potenzieller Käufer wahrscheinlich das unfallfreie Fahrzeug bevorzugen oder für das reparierte Fahrzeug einen Preisnachlass verlangen.

Die Offenbarungspflicht des Verkäufers

Der Verkäufer eines reparierten Unfallfahrzeugs ist in der Regel verpflichtet, den Käufer über den Unfallschaden zu informieren. Diese Offenbarungspflicht kann dazu führen, dass der Verkaufspreis reduziert werden muss oder der Käufer sogar vom Kauf zurücktritt.

Wie wird die merkantile Wertminderung berechnet?

Es gibt verschiedene anerkannte Methoden zur Berechnung der merkantilen Wertminderung, die von Kfz-Sachverständigen angewendet werden. Einige gängige Methoden sind:

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