Wer zahlt die Abschleppkosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?
Was sind Abschleppkosten?
Abschleppkosten sind die Kosten, die entstehen, wenn ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss. Dazu gehören beispielsweis auch die Kosten für die Entfernung von ausgelaufenem Benzin, Öl oder Teile des Kfz, die sich gelöst haben (oder Glasbruch). Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrfähig ist.
Wie hoch sind die Abschleppkosten?
Die Höhe der Abschleppkosten variiert je nach Entfernung, Art des Fahrzeugs und dem jeweiligen Abschleppunternehmen. Es ist ratsam, sich vorab über die Preise zu informieren oder im Falle eines Unfalls das Abschleppunternehmen der Wahl zu kontaktieren. Dies ist naturgemäß unmittelbar nach einem Unfall schwer möglich.
Welche Kosten können zusätzlich zu den Abschleppkosten entstehen?
Wenn das Fahrzeug nach dem Abschleppen auf einem Parkplatz, in einer Werkstatt oder bei einem Abschleppunternehmen zwischengelagert werden muss, können Standkosten für die Aufbewahrung anfallen. Diese Kosten variieren je nach Standort und der Dauer.
Wer trägt die Abschleppkosten?
Nach einem Verkehrsunfall gilt der Grundsatz, dass der Verursacher des Unfalls für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Dazu gehören in der Regel auch die Abschleppkosten, wenn das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrfähig ist.
In den meisten Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Abschleppen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Abschleppen unfallbedingt notwendig war.
Die Versicherung ist in der Regel nur verpflichtet, die Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen, geeigneten Fachwerkstatt zu übernehmen.
Ausnahmen von der Regel
Wenn der Geschädigte aufgrund von speziellen Vereinbarungen, beispielsweise im Leasingvertrag oder aufgrund von Garantiebedingungen, verpflichtet ist, das Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt (z.B. einer Vertragswerkstatt des Herstellers) reparieren zu lassen, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den Transport zu dieser Werkstatt, auch wenn sie nicht die nächstgelegene ist.
Wenn der Transport in eine bestimmte Werkstatt (z.B. die Werkstatt des Vertrauens des Geschädigten) nachweislich dazu dient, spätere, höhere Zusatzkosten (z.B. aufgrund von Instandsetzungsfristen oder speziellen Ersatzteilen) zu vermeiden, ist die Versicherung ebenfalls verpflichtet, die Kosten für den Transport zu übernehmen. Der Geschädigte muss in diesem Fall jedoch nachweisen, dass die Wahl der Werkstatt sinnvoll war und die Zusatzkosten tatsächlich verhindert wurden.
Was müssen Sie nach einem unverschuldeten Unfall bezüglich der Abschleppkosten beachten?
Wenn Ihr Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und abgeschleppt werden musste, ist es wichtig, als Fahrzeughalter zügig zu handeln. Dies dient nicht nur Ihren eigenen Interessen, sondern auch der Schadenminderungspflicht.
Um die Kosten für die Verwahrung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmen so gering wie möglich zu halten, gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
- Zeitnahe Überführung zur Reparaturwerkstatt: Wenn das Fahrzeug reparierbar ist, sollten Sie es so bald wie möglich zu einer geeigneten Reparaturwerkstatt überführen lassen.
- Schnellstmögliche Veräußerung bei Totalschaden: Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, ist es ratsam, es so schnell wie möglich zu veräußern. Es ist empfehlenswert ein unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, beispielsweise den der Deutschen Gesellschaft für Begutachtungen.