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Was versteht man unter der Ausfallzeit oder der Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls nicht mehr einsatzbereit ist, haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Ausfallzeit.

Was bedeutet Ausfallzeit und Nutzungsausfallentschädigung?

Wann beginnt die Ausfallzeit?

Ausfallzeit bei Totalschaden

Bei einem Totalschaden wird Ihnen maximal eine Wiederbeschaffungsdauer von 14 Kalendertagen zugesprochen. Das bedeutet, dass Sie für maximal 14 Tage nach dem Unfalltag Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug haben.

Was bedeutet das für Sie?

Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Art und Alter Ihres Fahrzeugs. Sie wird in der Regel anhand einer Tabelle oder eines Gutachtens ermittelt. Sie können sich auch bei der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe oder dem Anwalt über die genaue Höhe informieren.

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