Was versteht man unter der Ausfallzeit oder der Nutzungsausfallentschädigung bei einem Kfz-Haftpflichtschaden?
Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Unfalls nicht mehr einsatzbereit ist, haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Ausfallzeit.
Was bedeutet Ausfallzeit und Nutzungsausfallentschädigung?
- Ausfallzeit: Die Ausfallzeit ist der Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht genutzt werden kann. Sie beginnt in der Regel mit dem Unfalltag, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist, oder mit dem Beginn der Reparatur, wenn das Fahrzeug noch fahrfähig ist. Die Ausfallzeit endet, sobald das Fahrzeug wieder einsatzbereit ist, also entweder repariert und abgeholt werden kann oder im Falle eines Totalschadens ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht oder die Wiederbeschaffungsdauer abgelaufen ist. Ihr Kfz-Sachverständiger bzw. Ihr Anwalt informiert Sie am besten über die genaue Regelung.
- Nutzungsausfallentschädigung: Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine finanzielle Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs während der Ausfallzeit. Sie soll den Ihnen entstandenen Schaden kompensieren, da Sie Ihr Fahrzeug während dieser Zeit nicht nutzen können. Ihr Kfz-Sachverständiger bzw. Ihr Anwalt informiert Sie am besten über die genaue Regelung.
Wann beginnt die Ausfallzeit?
- Fahrfähige und verkehrssichere Fahrzeuge: Bei Fahrzeugen, die noch fahrfähig und verkehrssicher sind, beginnt die Ausfallzeit mit dem Beginn der Reparatur und endet mit dem Tag der Abholung aus der Werkstatt.
- Nicht fahrfähige und nicht verkehrssichere Fahrzeuge: Bei Fahrzeugen, die nicht mehr fahrfähig und nicht mehr verkehrssicher sind, beginnt die Ausfallzeit bereits am Unfalltag.
Ausfallzeit bei Totalschaden
Bei einem Totalschaden wird Ihnen maximal eine Wiederbeschaffungsdauer von 14 Kalendertagen zugesprochen. Das bedeutet, dass Sie für maximal 14 Tage nach dem Unfalltag Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrzeug haben.
Was bedeutet das für Sie?
- Ersatzmobilität: Sie haben das Recht, während der Ausfallzeit mobil zu bleiben. Dies kann durch ein Ersatzfahrzeug (z.B. Mietwagen) oder durch eine finanzielle Entschädigung in Form der Nutzungsausfallentschädigung erfolgen. Bei der Anmietung eines Mietwagens sollte man vorsichtig sein und sich ggf. bei der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe oder dem Anwalt über die genauen Bedingungen und die ggf. bestehenden Risiken informieren lassen.
- Entschädigung für Nutzungsausfall: Die Nutzungsausfallentschädigung soll den Ihnen entstandenen Schaden kompensieren, da Sie Ihr Fahrzeug während der Ausfallzeit nicht nutzen können.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Art und Alter Ihres Fahrzeugs. Sie wird in der Regel anhand einer Tabelle oder eines Gutachtens ermittelt. Sie können sich auch bei der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe oder dem Anwalt über die genaue Höhe informieren.
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