Was bedeutet Nutzungsausfall im Falle eines Haftpflichtschadens?
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall entsteht, wenn ein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall für eine bestimmte Zeit nicht fahrbereit ist und der Geschädigte weiterhin laufende Kosten wie Kfz-Steuer, Versicherung, Stellplatzmiete und Abschreibung für das Fahrzeug tragen muss. In dieser Zeit hat der Geschädigte die Möglichkeit, entweder einen Mietwagen zu nutzen oder die Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist in verschiedene Klassen unterteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die genaue Höhe und Dauer der Entschädigung wird durch den Kfz-Gutachter im Schadengutachten festgelegt und ermittelt.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Nutzungsausfall
Damit der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nicht nutzbares Fahrzeug: Der Anspruch entsteht nur, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht nutzbar ist. Bei größeren Schäden stellt der Gutachter das Fahrzeug als nicht fahrbereit und nicht verkehrssicher fest. Bei kleineren Schäden, bei denen das Fahrzeug fahrbereit bleibt, wird die Entschädigung nur für die Dauer der Reparatur gewährt.
- Verzicht auf Mietwagen: Der Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nur dann, wenn der Geschädigte während der Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs keinen Mietwagen in Anspruch genommen hat. Stattdessen muss die Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden.
- Kein Zweitfahrzeug: Es darf kein anderes Fahrzeug zur Verfügung stehen, das während der Reparaturzeit genutzt werden kann.
Nachweise für den Nutzungsausfall
Um die Nutzungsausfallentschädigung korrekt abzurechnen, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden:
- Nachweis der Nichtnutzbarkeit des Fahrzeugs: Dies erfolgt häufig durch das Gutachten des Kfz-Sachverständigen, der die Reparaturfähigkeit und den Umfang der Schäden dokumentiert.
- Bestätigung der Reparatur oder Wiederbeschaffung: Es wird ein Nachweis über die erfolgte Reparatur oder den Kauf eines Ersatzfahrzeugs verlangt. Dieser Nachweis kann durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung, oder einen Kaufvertrag für das Ersatzfahrzeug erbracht werden.
Was ist eine Nutzungsausfallbestätigung?
Eine Nutzungsausfallbestätigung ist eine wichtige Bestätigung, die den Zeitraum dokumentiert, in dem das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht genutzt werden konnte. Sie wird in der Regel vom Kfz-Gutachter ausgestellt und dient als Nachweis für die Versicherung. Die Bestätigung stellt sicher, dass der Geschädigte während der Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs keine andere Mobilitätslösung wie einen Mietwagen in Anspruch genommen hat.
Wenn die Reparatur in einer Werkstatt durchgeführt wurde, ohne dass ein Mietwagen genutzt wurde, kann diese Bestätigung zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung herangezogen werden.
Wann ist eine Nutzungsausfallbestätigung nicht erforderlich?
Es ist keine Nutzungsausfallbestätigung notwendig, wenn:
- Der Schaden in einer Werkstatt repariert wurde und eine Reparaturrechnung vorliegt, die die Reparaturdauer dokumentiert.
- Der Schaden als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde, und das Fahrzeug nicht mehr repariert wird. In diesem Fall erfolgt die Entschädigung aufgrund der Wiederbeschaffungsdauer des Ersatzfahrzeugs.
Wann besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht genutzt werden konnte. Die Entschädigung deckt dabei die laufenden Kosten wie Kfz-Steuer, Versicherung und Stellplatzmiete, Fahrten mit dem ÖPNV etc. ab.
Die Nutzungsausfallentschädigung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn für den Zeitraum der Reparatur kein Ersatzwagen genutzt wurde und eine Reparatur oder Wiederbeschaffung nachgewiesen werden kann.
Nutzungsausfallentschädigung bei fiktiver Abrechnung
Bei einer fiktiven Abrechnung des Schadens steht dem Geschädigten ebenfalls ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn er nachweisen kann, dass das Fahrzeug eigenständig repariert wurde. In diesem Fall wird eine Nutzungsausfallbestätigung benötigt, um die Entschädigung korrekt abzurechnen. Diese Fälle kommen in der Praxis allerdings relativ selten vor.
Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden
Auch im Falle eines Totalschadens steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese wird auf Basis der Wiederbeschaffungsdauer für ein Ersatzfahrzeug berechnet. Der Nachweis für die Nutzungsausfallentschädigung erfolgt durch:
- Abmeldebescheinigung und Verkaufsvertrag des beschädigten Fahrzeugs.
- Anmeldebescheinigung und Kaufvertrag des neuen Ersatzfahrzeugs.
Nutzungsausfallentschädigung bei Reparatur in einer Werkstatt
Wird das Fahrzeug nach einem Unfall in einer Werkstatt repariert und während der Reparaturzeit kein Mietwagen genutzt, kann die Nutzungsausfallentschädigung bei der Versicherung geltend gemacht werden. Als Nachweis dient die Reparaturrechnung, die das Auftragsannahmedatum und Abholdatum der Reparatur dokumentiert.
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