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Was versteht man im Kfz-Bereich unter einem Bagatellschaden?

Im Kfz-Bereich bezeichnet man als Bagatellschaden einen Haftpflichtschaden, dessen Reparaturkosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt üblicherweise zwischen 750 und 1.000 €. Typischerweise handelt es sich um kleinere, oberflächliche Beschädigungen, die die Funktionalität des Autos nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen. Die Schäden am Fahrzeug sind geringfügig und überschreiten weder die Bagatellschadengrenze noch führen sie zu einer übermäßigen Wertminderung.

Einige Beispiele für Bagatellschäden:

Auch wenn solche Bagatellschäden zunächst harmlos erscheinen, sollte man sie nicht ignorieren. Oftmals ist der eigentliche Schaden zum Beispiel unter dem Stoßfänger zunächst nicht zu sehen. Es ist auf alle Fälle ratsam einen Gutachter zu befragen.

Im Falle eines Bagatellschadens kann die gegnerische Versicherung mitunter die Erstattung für ein ausführliches Kfz-Gutachten ablehnen und auf einen Kostenvoranschlag verweisen. Der Grund dafür ist die sogenannte „Schadenminderungspflicht“. Diese besagt, dass der Geschädigte den Schaden so gering wie möglich halten soll. Bei einem Bagatellschaden ist ein Kostenvoranschlag für die Regulierung ausreichend.

Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Die Erfahrung zeigt, dass die Grenze zum Bagatellschaden schnell überschritten sein kann. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, die fachkundige Einschätzung eines Kfz-Sachverständigen einzuholen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Wie hoch ist die Grenze für einen Bagatellschaden?

Die Bagatellschadengrenze bei Fahrzeugschäden liegt in der Regel zwischen 750 und 1.000 Euro. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Grenze nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern sich in der Rechtsprechung entwickelt hat. Einige Gerichte haben auch 700 Euro als Obergrenze festgelegt. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Bei der Bagatellschadengrenze handelt es sich um einen Bruttobetrag. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer in den Reparaturkosten enthalten sein muss, um die Grenze zu bestimmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bagatellschadengrenze nur ein Richtwert ist. Ob es sich im Einzelfall um einen Bagatellschaden handelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den Reparaturkosten, der Art und dem Umfang der Beschädigung und der Wertminderung des Fahrzeugs.

Was tun, wenn ich nicht weiß, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt?

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei Ihrem Schaden um einen Bagatellschaden handelt oder wie hoch der Schaden ist, kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie und unverbindliche Beratung. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Beurteilung des Schadens und der weiteren Vorgehensweise. Wir helfen Ihnen zu verstehen, welche Schritte als Nächstes erforderlich sind, und geben Ihnen eine erste Einschätzung, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ob ein umfangreicheres Gutachten erforderlich ist. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Klarheit über die Situation zu gewinnen.

In welchen Fällen ist ein Gutachter bei einem Bagatellschaden sinnvoll?

In bestimmten Fällen kann auch bei einem Bagatellschaden die Erstellung eines Kfz-Gutachtens erforderlich sein, dessen Expertise bringt es an den Tag, ob es sich nur um den  sichtbaren Schaden handelt oder ob es auch nicht sichtbare Schäden gibt, die ggf. nach der Demontage eines Stoßfängers sichtbar wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden so erheblich ist, dass er einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Dies kann auch bei älteren Fahrzeugen der Fall sein, bei denen der Wiederbeschaffungswert aufgrund von Alter und Verschleiß relativ niedrig ist.

In solchen Fällen ist ein Kfz-Gutachten erforderlich, um den Restwert des Fahrzeugs zu ermitteln. Der Restwert ist der Betrag, den das Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert ist. Er wird von der Versicherung benötigt, um den Schaden zu regulieren.

Bagatellschaden: Kfz-Gutachter oder Werkstatt?

Bei kleineren Schäden am Fahrzeug, wie sie beispielsweise bei einem Bagatellschaden auftreten können, stellt sich oft die Frage, ob man einen Kfz-Gutachter oder eine Werkstatt zur Schadensfeststellung aufsuchen sollte. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beurteilt den Schaden objektiv und erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung dient. Kfz-Sachverständige verfügen über das Fachwissen, um auch versteckte Schäden zu erkennen und deren Reparaturkosten zu ermitteln. Bei Bagatellschäden kann der Kfz-Sachverständige sowohl einen Kostenvoranschlag als auch ein Kurzgutachten erstellen. Sollte sich der Schaden als umfangreicher herausstellen als zunächst angenommen, erstellt der Sachverständige ein umfassendes Kfz-Gutachten.

Gibt es eine Wertminderung bei einem Bagatellschaden?

Bei einem Bagatellschaden sind die Beschädigungen in der Regel so geringfügig, dass sie den Wert des Fahrzeugs nicht nachhaltig beeinflussen. Das Fahrzeug gilt weiterhin als unfallfrei und hat keinen merklichen Wertverlust erlitten.

Wann zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag und wann das Kfz-Gutachten?

Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden von der Versicherung übernommen, sofern er im Rahmen der Reparaturkosten anfällt. Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) trägt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten.

Übersteigen die Reparaturkosten die Bagatellgrenze von 1.000 €, ist ein Kfz-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung und enthält detaillierte Informationen über Schadenumfang, Reparaturkosten, Fahrzeugwert und Wertminderung. Die Kosten für das Kfz-Gutachten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen, wenn Sie nicht der Verursacher sind.

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