Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die einem Unfallgeschädigten für körperliche oder psychische Schäden gezahlt wird. Zu den typischen Verletzungen, die Schmerzensgeldansprüche begründen, zählen etwa Traumata, Knochenbrüche, Schnitt- oder Stichverletzungen sowie Quetschungen. Psychische Schäden, wie posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen etc. können eine Entschädigung rechtfertigen.
Wann steht Ihnen Schmerzensgeld zu?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall körperlich und oder psychisch verletzt wurden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erhebliche Verletzungen: Sie müssen bei einem Unfall spürbare körperliche und/oder psychische Schäden erlitten haben.
- Unmittelbare Unfallursache: Der Unfall muss direkt die Ursache Ihrer Verletzungen gewesen sein.
- Fahrlässigkeit : Der Unfallverursacher handelt in der Regel fahrlässig.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Fall und wird anhand mehrerer Faktoren bestimmt:
- Schwere und Art der Verletzungen: Je schwerer die Verletzung, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus.
- Dauer der medizinischen Behandlung: Längerfristige Behandlungen oder Operationen führen in der Regel zu höheren Entschädigungen.
- Einschränkungen im Alltag und Beruf: Wenn Ihre Verletzungen Ihre Lebensqualität oder Berufstätigkeit langfristig beeinträchtigen, wird dies berücksichtigt. Wenn Sie den Haushalt auf Grund der Verletzungen nicht führen (auch teilweise) können, entsteht ein Haushaltsführungsschaden, den z.B. die spezialisierten Rechtsanwälte der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe beziffern können. Bei schweren Verletzungen kommen oftmals erhebliche Summen zustande.
- Arbeitsunfähigkeit: Der Zeitraum, in dem Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind, wirkt sich ebenfalls auf die Höhe des Schmerzensgeldes aus.
- Folgekosten und Folgeschäden: Eventuelle Folgeschäden wie Rehabilitationsmaßnahmen oder dauerhafte Beeinträchtigungen erhöhen den Anspruch.
- Verhalten des Unfallverursachers: Ein Mangel an Einsicht oder ein langwieriger Rechtsstreit mit der Versicherung kann den Anspruch ebenfalls beeinflussen.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Das Schmerzensgeld wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Wenn Sie also unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und körperlich zu Schaden gekommen sind, haben Sie das Recht, das Schmerzensgeld von der Versicherung des Schädigers zu verlangen.
Welche Fristen gelten für die Schmerzensgeldforderung?
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich drei Jahre Zeit, um Ihr Schmerzensgeld einzufordern. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verletzung und der Person des Schädigers Kenntnis erlangen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Z.B. Rechtsstreit: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, wird die Verjährung gehemmt.
Was müssen Sie für den Anspruch auf Schmerzensgeld beachten?
Der Anspruch auf Schmerzensgeld muss durch entsprechende Beweise untermauert werden. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Ihre Verletzungen tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Um dies zu belegen, sollten Sie:
- Schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen: Ein Arztbesuch nach dem Unfall ist wichtig, um die Verletzungen und Schmerzen medizinisch zu dokumentieren.
- Polizeibericht: Ein offizieller Bericht der Polizei, der den Unfallhergang und etwaige Verletzungen dokumentiert, ist ebenfalls ein wichtiges Beweismittel.
- Zeugen: Wenn es Zeugen des Unfalls gibt, die den Hergang bestätigen können, sollten deren Aussagen ebenfalls dokumentiert werden.
- Gutachten: Ein medizinisches Gutachten über den Grad der Verletzungen und die langfristigen Folgen kann für den Schmerzensgeldanspruch entscheidend sein.
- Schmerztagebuch: Führen Sie ein Schmerztagebuch, in dem Sie Ihre Schmerzen und Einschränkungen dokumentieren. Dieses wird von der gegnerischen Versicherung oftmals angefordert.
Um sich vor emotionaler Belastung durch die gegnerische Versicherung zu schützen, haben Sie als Betroffener das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, beispielsweise durch die spezialisierten Anwälte der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe.
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