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Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die einem Unfallgeschädigten für körperliche oder psychische Schäden gezahlt wird. Zu den typischen Verletzungen, die Schmerzensgeldansprüche begründen, zählen etwa Traumata, Knochenbrüche, Schnitt- oder Stichverletzungen sowie Quetschungen. Psychische Schäden, wie posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen etc. können eine Entschädigung rechtfertigen.

Wann steht Ihnen Schmerzensgeld zu?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn Sie durch einen Verkehrsunfall körperlich und oder psychisch verletzt wurden. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Erhebliche Verletzungen: Sie müssen bei einem  Unfall spürbare körperliche und/oder psychische Schäden erlitten haben.
  2. Unmittelbare Unfallursache: Der Unfall muss direkt die Ursache Ihrer Verletzungen gewesen sein.
  3. Fahrlässigkeit : Der Unfallverursacher handelt in der Regel fahrlässig.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert je nach Fall und wird anhand mehrerer Faktoren bestimmt:

Wer zahlt das Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Wenn Sie also unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und körperlich zu Schaden gekommen sind, haben Sie das Recht, das Schmerzensgeld von der Versicherung des Schädigers zu verlangen.

Welche Fristen gelten für die Schmerzensgeldforderung?

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich drei Jahre Zeit, um Ihr Schmerzensgeld einzufordern. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Verletzung und der Person des Schädigers Kenntnis erlangen. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

Was müssen Sie für den Anspruch auf Schmerzensgeld beachten?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld muss durch entsprechende Beweise untermauert werden. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass Ihre Verletzungen tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind. Um dies zu belegen, sollten Sie:

Um sich vor emotionaler Belastung durch die gegnerische Versicherung zu schützen, haben Sie als Betroffener das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, beispielsweise durch die spezialisierten Anwälte der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe.

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