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Warum sollten Sie nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einschalten?

Ein Rechtsanwalt, zum Beispiel ein Anwalt der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe  ist nach einem Verkehrsunfall Ihr kompetenter Ansprechpartner, um Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten und Ihnen durch den gesamten Schadenprozess zu helfen. Bereits bei einer ersten Rechtsberatung wird der Anwalt Ihre Situation genau analysieren und Sie umfassend über Ihre Rechte und Ansprüche aufklären. Wenn Sie sich entscheiden, die rechtliche Vertretung durch den Anwalt in Anspruch zu nehmen, sorgt dieser dafür, dass alle Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Verkehrsunfall: OLG Frankfurt hält es für fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten

In einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 1. Dezember 2014 (Az.: 22 U 171/13) wird betont, dass es auch bei einfachen Verkehrsunfällen als erforderlich angesehen wird, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die fortschreitend komplexe Entwicklung der Schadenspositionen und die Rechtsprechung zu Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und ähnlichen Themen machen es nahezu fahrlässig, einen Unfall ohne juristische Unterstützung abzuwickeln.

Ein Rechtsanwalt kann und sollte bei einem Verkehrsunfall – egal ob dieser als einfach oder schwer eingestuft wird – sofort hinzugezogen werden. Das OLG Frankfurt betont, dass die immer komplizierter werdende Abwicklung und die unübersichtliche Rechtsprechung eine schnelle Einschaltung eines Rechtsanwalts unumgänglich machen, um alle berechtigten Ansprüche durchsetzen zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Versicherer des Unfallgegners mit der Schadenszahlung in Verzug befindet. Die Anwaltskosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall in jedem Fall vom Versicherer des Unfallgegners übernommen werden, genau wie andere Schadenpositionen.

Um sicherzustellen, dass nach einem Unfall alle Schäden vollständig ersetzt werden, ist es daher ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich mit der Materie bestens auskennt, hinzuzuziehen.

Zu den gängigen Schadenersatzansprüchen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören unter anderem:

Sollte es sich um einen Haftpflichtschaden handeln, bei dem Sie keine Teilschuld tragen, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung.

Der große Vorteil, einen Anwalt nach einem Verkehrsunfall hinzuzuziehen, besteht darin, dass er für Sie die komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung übernimmt und Sie in rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützt. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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