« Back to Glossary Index

Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall: Was ist das und wie wird sie berechnet?

Im Falle eines Verkehrsunfalls, bei dem mehrere Beteiligte gleichzeitig verantwortlich sind, spricht man von einer Haftungsquote. Diese Quote legt fest, wie die Verantwortung für den entstandenen Schaden auf die einzelnen Unfallbeteiligten aufgeteilt wird. Es handelt sich also um den Anteil der Schuld, den jeder Beteiligte am Schadenereignis trägt.

Ein Beispiel:
Wenn Fahrer A eine Haftungsquote von 40 % zugewiesen bekommt, bedeutet das, dass er für 40 % des Schadens verantwortlich ist. Im Umkehrschluss muss Fahrer B 60 % des Schadens von A übernehmen, während A von B nur 40 % des Schadens ausgleichen muss.

Angenommen, ein Skoda verursacht einen Unfall, bei dem der Schaden des anderen Fahrzeugs, einem BMW, 2.000 Euro beträgt. Nach der Untersuchung wird entschieden, dass der Skoda-Fahrer mit 60 % und der BMW-Fahrer mit 40 % Schuld trägt. In diesem Fall würde der BMW-Fahrer 60 % seines Schadens (also 1.200 Euro) von der Versicherung des Skoda-Fahrers einfordern. Der Skoda-Fahrer könnte dagegen nur 40 % seines Schadens (also 800 Euro) von der Versicherung des BMW-Fahrers zurückerhalten.

Wie wird die Haftungsquote bestimmt?

Die Haftungsquote wird in der Regel durch die beteiligten Versicherungen oder durch ein Gericht festgelegt. Falls die Schuldfrage unklar ist, kann ein Gutachter hinzugezogen werden, um den Unfallhergang zu klären. Bei Unsicherheiten oder rechtlichen Streitigkeiten ist es sinnvoll, Verkehrsrechtsanwälte zum Beispiel die der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe zu konsultieren, die die Haftungsquote mit der gegnerischen Versicherung verhandeln Können.

Was wird bei einer Haftungsquote erstattet?

Nachdem die Haftungsquote festgelegt wurde, wird der Schaden nur entsprechend dem Schuldanteil des Unfallbeteiligten beglichen. Das bedeutet, dass jede Partei nur für den Anteil des Schadens aufkommt, für den sie verantwortlich ist. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören:

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung oder Rechtsschutzversicherung haben, können diese Versicherungen unter Umständen die Kosten anteilig übernehmen. In vielen Fällen können die Kosten auch über Ihre eigene Versicherung abgerechnet werden, abhängig von den Versicherungsbedingungen.

« Back to Glossary Index