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Wie funktioniert das Quotenvorrecht bei einem Verkehrsunfall?

Das Quotenvorrecht ist eine besondere Abrechnungsmethode bei Verkehrsunfällen, bei denen mehrere Parteien Mithaftung tragen. Diese Methode ermöglicht es, die Entschädigung zu erhöhen, wenn sowohl die eigene Vollkaskoversicherung als auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in die Schadenregulierung einbezogen werden. Dabei wird der Schaden zwischen den beiden Versicherungen aufgeteilt.

Funktionsweise des Quotenvorrechts

Wenn Sie bei einem Unfall teilweise mitverantwortlich sind (z.B. aufgrund einer Teilschuld), können Sie durch die Wahl der Quotenvorrecht-Abrechnung eine vollständige Entschädigung für Ihren Schaden erreichen. Die Vollkaskoversicherung kommt in diesem Fall für die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs in voller Höhe auf.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernimmt hingegen die sogenannten bevorrechtigten Positionen, wie etwa die Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Abschleppkosten. Diese Kosten werden vollständig übernommen, jedoch nur bis zu dem Betrag, den die Haftpflichtversicherung gemäß der Haftungsquote zahlen müsste.

Es ist wichtig zu wissen, dass Nebenkosten wie Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder sonstige Kosten, die nicht direkt den Fahrzeugschaden betreffen, nicht unter die quotenbevorrechtigten Kosten fallen. Diese Positionen müssen nur anteilig geregelt werden.

Welche Positionen werden im Rahmen des Quotenvorrechts von welcher Versicherung übernommen?

Wenn sowohl die eigene Kaskoversicherung als auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Anspruch genommen werden, hat der Geschädigte den Vorteil, dass der gesamte Schaden ersetzt werden kann. Die Kaskoversicherung deckt den Schaden am Fahrzeug i.d.R. vollständig ab, während die Haftpflichtversicherung sich um bestimmte bevorrechtigte Positionen kümmert.

Positionen, die i.d.R. zu 100 % von der Kaskoversicherung übernommen werden:

Positionen, die zu 100 % von der Haftpflichtversicherung übernommen werden:

Positionen, die gemäß der Haftungsquote von der Haftpflichtversicherung übernommen werden:

Wie beantragt man das Quotenvorrecht bei der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung?

Um das Quotenvorrecht geltend zu machen, sollten Sie am besten die PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe zu Rate ziehen, deren spezialisierte Anwälte zunächst den Fahrzeugschaden bei Ihrer Vollkaskoversicherung melden. Achten Sie darauf, den Schaden schnellstmöglich anzuzeigen, da viele Versicherungen eine Frist von etwa 14 Tagen zur Schadensmeldung vorsehen. Teilen Sie Ihrer Kaskoversicherung mit, dass Sie aufgrund einer Teilschuld (Haftungsquote) an dem Unfall eine Quotenvorrecht-Abrechnung wünschen.

Nach der Meldung an Ihre Kaskoversicherung informieren Sie oder die spezialisierte Anwälte der PRO CLIENTA Unfall und Patientenhilfe auch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners darüber, dass Sie Ihre eigene Kaskoversicherung für die Reparaturkosten beanspruchen. Gleichzeitig weist die Haftpflichtversicherung darauf hin, dass sie nun die bevorrechtigten Positionen in voller Höhe übernimmt und den verbleibenden Schaden gemäß der Haftungsquote reguliert.

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